Wal-Rettung vor Poel: Keine Genehmigung, nur Duldung!
Umweltminister Backhaus stellt klar, dass die Wal-Rettungsmaßnahme vor Poel keine Genehmigung des Landes hat, sondern lediglich geduldet wird. Rechtlich sei die Rettung als Anzeige einer Inobhutnahme zu bewerten. Entscheidend war, dass dem Tier keine unzumutbaren Leiden entstehen.